Newsletter Oktober 2012 (de)
WillkommenSehr geehrte Damen und Herren, Der Nebel um den zukünftig in Nordrhein-Westfalen etablierten Kanal-TÜV lichtet sich zusehends: Laut Aussage des NRW-Umweltministers Johannes Remmel sind die meisten Privathaushalte wohl in Kürze nicht mehr an die gesetzlichen Fristen zur Dichtheitsprüfung gebunden. Die Landesregierung hat sich offenbar darauf verständigt, dass der Kanal-TÜV in Zukunft nur noch für industrielle bzw. gewerbliche Abwasserleitungen sowie für Wohnhäuser in Wasserschutzgebieten Bedeutung haben soll. Eine interessante Entscheidung, wie wir finden - zumal Herr Remmel im selben Atmenzug betont hat, dass jeder Hausbesitzer natürlich trotzdem für die Dichtheit seiner Hausanschlüsse verantwortlich bleibe und somit im Schadensfall gegebenenfalls versicherungstechnische Fragen auftreten könnten (sofern keine Herstellergarantie o.ä. greift). Außerdem steht es den jeweiligen Kommunen frei, ihrerseits Prüffristen zu setzen, auch wenn das Land selbst auf eine flächendeckende Befristung verzichten will. Bleibt also die Frage: Hat sich in dieser Frage nun etwas verbessert? Wir sagen: Nein! Es ist zwar klar zu begrüßen, dass man endlich wieder über den Kanal-TÜV redet, aber hier sind bis dato noch zu viele Punkte unklar und vor allem das "Hintertürchen" für die potentielle Fristenvorgabe durch die Kommunen schafft hier vermutlich nur noch mehr Unsicherheit beim Bürger. Da weitere Details zur gesetzlichen Neuregelung jedoch erst in den nächsten Tagen und Wochen zu erwarten sind, gilt es zunächst einmal noch abzuwarten, wie die Politik dieses heiße Eisen weiter zu behandeln gedenkt. Wir blicken also gespannt in Richtung Düsseldorf - und freuen uns vor allem auf den 4. Tag der Grundstückentwässerung in Dortmund, wo mit Sicherheit einige spannende Gesprächsrunden zu diesem brisanten Thema zu erwarten sind. Bleiben Sie neugierig! Ihr UNITRACC-Team Zum SeitenanfangInhalt
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