Rückbau des Verbaus
Ein Rückbau des Verbaus darf nur dann erfolgen, wenn er durch das Verfüllen des Grabens oder andere Baumaßnahmen entbehrlich geworden ist (siehe auch DIN 4124).
Waagerechter Holzverbau:
je nach Boden sind 1 bis 2 Bohlen auszubauen; das Füllmaterial / Boden ist einzubringen und gegen das gewachsene Erdreich zu verdichten.
Grabenverbaugeräte:
Es ist für den Rückbau die jeweilige Verwendungsanleitung des Herstellers zu beachten. Folgende Schritte sind hierbei beispielsweise durchzuführen:
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Spindeln lösen
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Füllmaterial / Boden einfüllen (Schichtdicke je nach Verdichtungsgerät)
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Verbaueinheit um die angefüllte Höhe ziehen
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Füllmaterial / Boden gegen den gewachsenen Boden verdichten.
Das Grabenverbaugerät darf erst dann komplett entfernt wrerden, wenn der Graben bis zu einer Tiefe von 1,25 verfüllt ist.
