Rückbau des Verbaus

Ein Rückbau des Verbaus darf nur dann erfolgen, wenn er durch das Verfüllen des Grabens oder andere Baumaßnahmen entbehrlich geworden ist (siehe auch DIN 4124).

Waagerechter Holzverbau:

je nach Boden sind 1 bis 2 Bohlen auszubauen; das Füllmaterial / Boden ist einzubringen und gegen das gewachsene Erdreich zu verdichten.

[DIN4124:2012]

Grabenverbaugeräte:

Es ist für den Rückbau die jeweilige Verwendungsanleitung des Herstellers zu beachten. Folgende Schritte sind hierbei beispielsweise durchzuführen:

  1. Spindeln lösen

  2. Füllmaterial / Boden einfüllen (Schichtdicke je nach Verdichtungsgerät)

  3. Verbaueinheit um die angefüllte Höhe ziehen

  4. Füllmaterial / Boden gegen den gewachsenen Boden verdichten.

Das Grabenverbaugerät darf erst dann komplett entfernt wrerden, wenn der Graben bis zu einer Tiefe von 1,25 verfüllt ist.