ZTV Kanalbau in offener Bauweise - Umgang mit Abwässern

27.04.2018

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat den Entwurf zum Merkblatt DWA-M 135-1 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Entwässerungssysteme – Teil 1: Kanalbau in offener Bauweise“ vorgelegt, der hiermit zur öffentlichen Diskussion gestellt wird.

Ergänzend zu den europäischen Normen ist es möglich, Festlegungen zu formulieren, die in europäischen Normen nicht oder nicht vollständig enthalten sind, um national erforderliche Anforderungen abzudecken.

Die seit Dezember 2015 gültige DIN EN 1610 „Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“ beschreibt den europäischen Standard für Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden. In der vorliegenden Neufassung des Arbeitsblatts DWA-A 139 (Entwurf April 2017) werden die auf nationaler Ebene aus Sicht der beteiligten Fachkreise für notwendig erachteten ergänzenden Hinweise und weitergehenden Ausführungen zur DIN EN 1610 beschrieben.

Die vorliegende ZTV Kanalbau in offener Bauweise – das Merkblatt DWA-M 135-1 – gilt für die Bauausführung und Prüfung erdüberdeckter, in offener Bauweise eingebauter Abwasserleitungen und -kanäle außerhalb von Gebäuden. Der Geltungsbereich erstreckt sich sowohl auf den Neubau als auch die Erneuerung bestehender Abwasserleitungen und -kanäle in gleicher oder in neuer Trasse.

Das Merkblatt beschreibt die technischen Mindestbedingungen aus DIN EN 1610 bzw. Arbeitsblatt DWA-A 139. Über diese Festlegungen hinausgehende Anforderungen sind durch den Auftraggeber einzelfallbezogen in den Vertragsunterlagen zu beschreiben.

Das Merkblatt wurde von einer Projektgruppe innerhalb der DWA-Arbeitsgruppe ES-5.1 „Allgemeine Richtlinien für den Bau von Entwässerungsanlagen“ unter der Federführung von Dipl.-Ing. Andreas Dudzik im DWA-Fachausschuss ES-5 „Bau“ erstellt und richtet sich an alle, die mit Planung, Ausschreibung, Überwachung der Bauarbeiten, Qualitätssicherung sowie den damit zusammenhängenden Aufgaben beschäftigt sind.

Frist zur Stellungnahme: Das Merkblatt DWA-M 135-1 „ZTV Kanalbau in offener Bauweise“ wird bis zum 30. Juni 2018 öffentlich zur Diskussion gestellt. Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Dipl.-Ing. Christian Berger, berger@dwa.de.

Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal (www.dwa.de/dwadirekt) eingesehen werden. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist er als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich. April 2018, 37 Seiten, ISBN 978-3-88721-594-1, Ladenpreis: 49,50 Euro, fördernde DWA-Mitglieder: 39,60 Euro.

Überarbeitung Merkblätter ATV-DVWK-M 706-1 und ATV-DVWK-M 706-2

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) wird die Merkblätter ATV-DVWK-M 706-1 „Abwasser, das bei der Wasseraufbereitung entsteht“ und ATV-DVWK-M 706-2 „Abwasser, das beim Betrieb von Kühlsystemen entsteht“ von Juni 2000 bzw. April 1997 überarbeiten.

Das bisherige ATV-DVWK-M 706 beschreibt in den Teilen 1 bis 4 - bedingt durch die Entstehungsgeschichte - schwerpunktmäßig die Wasseraufbereitung im Bereich Kraftwerke und Energieversorgung. Die Aufbereitung von Trink- und Badewasser sowie das hieraus resultierende Abwasser sind dagegen explizit nicht Gegenstand des bisherigen Merkblatts, obwohl thematisch und technisch eng verwandt. Daher fehlt zurzeit ein zusammenfassender Überblick über Art und Menge der bei der Wasseraufbereitung außerhalb von Kraftwerken in vielen verschiedenen Bereichen von Industrie, Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen anfallenden Abwässer.

Ein entsprechend überarbeitetes Merkblatt „Abwasser aus der Wasseraufbereitung“ wäre deshalb für alle Adressaten eine wertvolle Hilfestellung, da bislang über die bereits beschriebenen Teilströme hinaus wenige Informationen vorliegen. Insbesondere auch zum genehmigungsrechtlichen Umgang mit diesen Abwasserteilströmen (getrennte Erfassung, Behandlung, Überwachung) sollten Hinweise und Empfehlungen ergänzt werden.

Zusammen mit dem ATV-DVWK-M 706-1 soll aufgrund des häufig engen funktionalen, räumlichen und genehmigungsrechtlichen Zusammenhangs auch das Merkblatt M 706-2 überarbeitet werden, das sich mit Abwasser aus Kühlsystemen befasst. Wesentlicher Anlass ist neben der Erweiterung des Anwendungsbereiches analog zum M 706-1 vor allem auch das Inkrafttreten der 42. BImSchV und die Bestimmungen der AwSV (§§ 19 Abs. 4 und 35) für die Aufstellung von Kälteanlagen sowie die sich daraus für die Abwasserbeseitigung ergebenden Folgen. Diese inhaltlichen Aspekte führen zu einer Abgrenzung zu den Teilen M 706-3 und -4, deren Schwerpunkt im Bereich der Kraftwerke und Heizwerke liegt.

Die bisherigen Regelungen im Merkblatt ATV-DVWK-M 706-1 sollen auf Aktualität geprüft werden. Gleichzeitig soll es um bislang nicht behandelte Abwasserströme aus der Wasseraufbereitung in Industrie, Gewerbe und Schwimmbädern ergänzt werden. Zur Behandlung von Abwasser aus der Badewasseraufbereitung sollen die Behandlungsverfahren beschrieben werden. Hierbei wäre auch der Anfall von stark salzhaltigen Abwässern aus Sole- und Thermalbädern zu berücksichtigen. Des Weiteren soll die Beschaffenheit einzelner Abwasserströme mit Hilfe von Messwerten erläutert und der Umgang damit deutlicher beschrieben werden (Direkt-/Indirekteinleitung).

Auch hinsichtlich des Abwasseranfalls aus Kühlsystemen soll der Inhalt des Merkblatts ATV-DVWK-M 706-2 um industrielle und gewerbliche Anwendungen außerhalb des Kraftwerksbetriebes ergänzt werden. Neben der Beschreibung von Abwasseranfall und -beschaffenheit sollen auch der vollzugsrechtliche Rahmen sowie die bezüglich der Abwassereinleitung ggf. zu ergreifenden Maßnahmen beschrieben werden.

Hierzu wird für beide Merkblattteile eine bessere Verzahnung mit den Anforderungen des Anhangs 31 Abwasserverordnung und mit der Beschreibung in den „Hinweisen und Erläuterungen“ zum Anhang 31 vorgesehen. Eine Zusammenführung der beiden Merkblätter soll im Rahmen der Überarbeitung geprüft werden.

Das Merkblatt richtet sich an Betreiber von Kraftwerken und Energieversorgungseinrichtungen, Gewerbe und Industriebetriebe sowie öffentliche Einrichtungen (Schwimmbäder), Planer, betroffene Kläranlagenbetreiber und Genehmigungs- und Überwachungsbehörden und sonstige in der Praxis stehende betroffene Fachleute.

Die Überarbeitung erfolgt in einer neu einzurichtenden Arbeitsgruppe unter der Leitung von Dr. Jörg Brinkmeyer, Oldenburg. Hinweise und Anregungen zu diesem Vorhaben nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen.

Kontakt

DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

Theodor-Heuss-Allee 17

53773 Hennef

Deutschland

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+49 2242/872-126

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+49 2242/872-184

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