Vorsprung durch Information
05.01.2024
Das Kundenportal der Gütegemeinschaft Kanalbau
Vorsprung durch Information
Mitglied in der Gütegemeinschaft Kanalbau zu sein, heißt gut informiert zu sein und ein breitgefächertes Angebot nutzen zu können, dass von der Teilnahme an Veranstaltungen, die Nutzung von Fachinformationen bis hin zur Unterstützung bei der fachtechnischen Qualifi- zierung reicht. Über ein Kundenportal erhalten mehr als 1500 Öffentliche Auftraggeber und Ingenieurbüros (Mitglieder Art 2) zudem Informationen über Qualifikationen der Unterneh- men – etwa in Form von Baustellenmeldungen oder die jeweiligen Gütezeichen – und da- mit bei Auftragsvergabe alle erforderlichen Nachweise in Bezug auf deren Fachkunde, tech- nische Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
Darüber hinaus können sie Veranstaltungen wie Auftraggeber-Fachgespräche buchen. Und unter dem Punkt „Infoschriften“ stehen neben Textbausteinen und Mustertexten für die Vergabe eine Fülle von Arbeitshilfen sowie ein Lo- seblattwerk Technisches Regelwerk und Leitfäden zur Eigenüberwachung bereit. Die Inhalte des Kundenportals wurden in den letzten Monaten neu strukturiert und werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert.
Wettbewerbsneutrale Vergabe
„Bei der Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen hat der Auftraggeber die Auf- gabe, die fachtechnischen Eignung der Bieter zu prüfen, um so die Voraussetzungen für eine qualitativ einwandfreie Ausführung bzw. Investition zu schaffen“, sagt Dr.-Ing. Marco Kün- ster, Geschäftsführer Gütegemeinschaft Kanalbau. „In den zurückliegenden 30 Jahren hat sich in diesem Zusammenhang in Deutschland ein einheitliches Anforderungsprofil etabliert, welches regelmäßig unter Beteiligung aller betroffenen Parteien – Kommunale Auftragge- ber, Inge nieurbüros, Auftragnehmer, betreffende Verbände und Ministerien – aktualisiert und in Form der RAL-GZ 961 veröffentlicht wird.“
Die Forderung eines Nachweises zur Bieter- eignung auf Grundlage der RAL-GZ 961 wird derzeit von mehr als 3000 Vergabestellen in Deutschland angewendet. Die Mehrzahl der Auftraggeber nutzen dabei eine vergaberechtlich geprüfte Variante, welche die Gütegemeinschaft als Broschüren mit dem Titel Textbausteine auf dem Kundenportal unter „Infoschriften“ und dem Stichwort Vergabe zur Verfügung stellt.
Textbausteine RAL-GZ 961
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, vor Auftragsvergabe die Eignung der Bieter zu prü- fen. Dies geschieht in der Regel durch Forderung entsprechender Qualifikationsnachweise, die von den Bietern mit Angebotsabgabe vorzulegen sind. Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen den allgemein formalrechtlichen Nachweisen gemäß VOB/A § 6a Abs. 2 Nr. 1 - 9 (Nachweis PQ-VOB) und der Forderung zusätzlicher auf den konkreten Auftrag bezogene Nachweise zur fachtechnischen Eignung gemäß VOB/A § 6a Abs. 3 (Gütesicherung Kanalbau RAL–GZ 961).
Die Infoschrift Textbausteine „Nachweis zur Eignung nach RAL-GZ 961“ – neben einer allgemeinen Ausgabe gibt es eine Ausgabe für Baden-Württemberg und Bayern – stellt dar, wie Auftraggeber in Deutschland die Gütesicherung Kanalbau RAL–GZ 961 wettbewerbs- neutral und fachgerecht als Nachweis der Bieterqualifikation im Vergabeverfahren und zur Sicherstellung der Gütesicherung im Zuge der Bauausführung bzw. bei der Abwicklung der Maßnahme in ihren Ausschreibungen verankern. „Beispielhaft wird anhand der einheitlichen Formulare aus dem Vergabehandbuch des Bundes für ein öffentliches Vergabeverfahren nach VOB/A Abschnitt 1 dargestellt, wie die Textbausteine in die Formulare fachgerecht eingepasst werden“, so Künster weiter.
Immer gut informiert
Weitere Unterstützung bietet die Gütegemeinschaft Kanalbau mit speziellen Broschüren, die neben den „Textbausteinen zur Vergabe“ unter dem Menüpunkt „Infoschriften“ zusammen- gefasst sind. Hierzu zählen „Arbeitshilfen“, das „Loseblattwerk Technisches Regelwerk“ oder „Leitfaden zur Eigenüberwachung“. Die „Arbeitshilfe zur optischen Abnahmeprüfung“ bietet Fachleuten einen Leitfaden zu „Auffälligkeiten und zugehörige Festlegungen im Regelwerk“ an, in dem den Feststellungen der optischen Inspektion die entsprechenden Hinweise und Festlegungen im Technischen Regelwerk und anderen Quellen zugeordnet werden. Die Hand- bücher „Ausschreibung und Bauüberwachung von Sanierungsmaßnahmen“ (ABS) und „Aus- schreibung und Bauüberwachung von Kanalbaumaßnahmen in offener Bauweise“ (ABAK) informieren, wie man mit dem notwendigen Fachwissen an eine Sanierungsmaßnahme oder eine Neuverlegung herangeht. Schwerpunkte liegen unter anderem auf Normen und Regel- werken sowie wichtigen bautechnischen Parametern.
Eine hervorragende Hilfe für das Fachpersonal der Gütezeicheninhaber bieten zudem die Re- gelwerksammlungen zum „Kanalbau in offener Bauweise“ für Gütezeicheninhaber der Grup- pen AK und ABAK, „Kanalsanierung in grabenloser Bauweise“ für Gruppen S und ABS sowie „Inspektion, Reinigung, Dichtheitsprüfung“ für Gruppen I, R und D. Zudem werden mit „Leitfaden der Eigenüberwachung“ Muster für die unterschiedlichen Ausführungsbe- reiche der Gütegemeinschaft bereitgestellt.
Baustellenmeldungen als Grundlage
Ebenso von Interesse ist der Menüpunkt „Baustellenmeldungen“. „Grundsätzlich sind alle Unternehmen mit Gütezeichen verpflichtet, ihre Maßnahmen zu melden“, so Künster. „Auf- traggeber können sich in dem für sie geschützten Bereich einen Überblick verschaffen, ob die von Ihnen beauftragten Maßnahmen vom Gütezeicheninhaber gemeldet wurden. Diese Meldungen dienen den Prüfingenieuren als Grundlage für die unangemeldeten Baustellen- prüfungen bei den Gütezeicheninhabern.“
Mit der Branche im Dialog
Und unter „Veranstaltung buchen“ kann man sich für eine geringe Gebühr zu Veranstal- tungen anmelden, welche die Gütegemeinschaft speziell für Mitglieder anbietet. Hierzu zäh- len Auftraggeber-Fachgespräche, bei denen es um Gütesicherung, Regelwerk und fachge- rechte Bauausführung geht. Die Fachgespräche bieten Gelegenheit zum Gewinn aktueller Kenntnisse und zur Erweiterung bestehenden Wissens. Angesprochen werden Ingenieure, Techniker und Verwaltungsangestellte aus Entwässerungsbetrieben, Tiefbauämtern und Ab- wasserverbänden, beratende Ingenieure und Projektbearbeiter aus Ingenieurbüros sowie Projektingenieure, Verwaltungsangestellte und -beamte aus Aufsichts- und Genehmigungs- behörden sowie Bauabteilungen des Landes, der Wirtschaft und der Industrie.
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