Mitglieder haben das Wort
26.03.2015
RAL-Gütezeichen Kanalbau wird 25
Die ersten RAL-Gütezeichen Kanalbau wurden 1990 verliehen. In diesem Jahr liegen diese ersten Verleihungen damit 25 Jahre zurück. Aus den anfänglich 38 Unternehmen sind zwischenzeitlich 2.500 geworden, die ihre Qualifikation mit dem Gütezeichen nachweisen. Waren es anfänglich nur einige wenige Auftraggeber, die die Fachkunde der Bieter auf Basis der RAL-GZ 961 geprüft haben, sind es heute bundesweit mehr als 5.000 Auftraggeber und Ingenieurbüros. Die RAL-Gütesicherung hat sich entwickelt von einem besonderen Nachweis für die Qualifikation einzelner Unternehmen zu einem bundesweit eingesetzten System zur Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit von Bietern – und dies in Kombination mit vielen flankierenden Angeboten und Dienstleistungen rund um das Thema Qualität und Qualifikation.
Der Kern der "RAL-Gütesicherung Kanalbau" ist aber bis heute, dass Auftraggeber und Auftragnehmer in der Gütegemeinschaft gemeinsam für die Verbesserung der Qualität eintreten. Das ist das Fundament für die flächendeckende Akzeptanz der Beteiligten.
Fragen und Antworten rund um die Gütesicherung
Mitgliederversammlung, Vorstand, Geschäftsführer und Güteausschuss sind die Organe der Gütegemeinschaft Kanalbau. Der Vorstand der Gütegemeinschaft Kanalbau besteht aus 13 Mitgliedern. 8 werden von der Mitgliederversammlung aus den Reihen der Auftraggeber bzw. Auftragnehmer gewählt. Zu den 5 benannten Mitgliedern des Vorstandes gehört jeweils ein Vertreter von DWA und GFA sowie eines europäischen Fachverbandes; hinzu kommt ein Vertreter der Unternehmer-Verbände und der Obmann des Güteausschusses.
Wichtige Unterstützung seiner Arbeit erfährt die Gütegemeinschaft vom Beirat. Dieser versteht sich als Interessenvertreter und Mittler des Güteschutzgedankens. Die Aufgaben des Beirates bestehen unter anderem darin, die Gütegemeinschaft in allen Belangen der Gütesicherung zu beraten und die Interessen der in den Verbänden organisierten Unternehmen zu vertreten. In der gemeinsamen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern stattfindenden Arbeit am Thema Qualität liegt nicht nur eine organisatorische Kernkompetenz der Gütegemeinschaft Kanalbau, sondern auch die Sicherstellung einer ausgewogenen, sich am gemeinsamen Interesse orientierenden Entwicklung der Qualitätsstandards.
2015 werden die Mitglieder des Vorstandes zu Fragen rund um das Thema Gütesicherung Kanalbau Stellung nehmen und dabei über ihre Erfahrungen berichten und Einblicke in ihre ganz persönlichen Sichtweisen geben.
Dieses Mal: Der Vorsitzende des Beirates der Gütegemeinschaft Kanalbau, Dipl.-Ing. Rudolf Feickert M.A.
Herr Feickert, wann und wo haben Sie persönlich das RAL-Gütezeichen Kanalbau das erste Mal wahrgenommen?
Dies geschah anlässlich eines Gesprächs mit dem damaligen Geschäftsführer des Baugewerbeverbandes Hessen, Ludwig Glatzel, im Oktober 1989. Es war ein Gespräch über die mögliche Teilnahme und Mitarbeit im Beirat des Güteschutzes.
Wie haben Sie die Entwicklung des Gütezeichens Kanalbau in den 25 Jahren wahrgenommen?
Die Entwicklung des Güteschutzes Kanalbau war von Anfang an dynamisch. Der enorme Mitgliederzuwachs – insbesondere bei den AK-Gruppen – stärkte die Organisation zusehends. Parallel zur Mitgliederentwicklung vollzog sich ein stetiger Ausbau der organisatorischen Strukturen. Bald war der Güteschutz in der Lage, die gesamte Fläche der Bundesrepublik Deutschland durch die vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft Kanalbau beauftragten Prüfingenieure abzudecken und Auftragnehmer wie auch Auftraggeber im Sinne des Güteschutzes zu beraten und zu unterstützen. Dr. Helmuth Friede, dem ersten Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Kanalbau, kann man hier nur eine glückliche Hand bescheinigen. Nach der Wiedervereinigung von BRD und DDR zu einem gesamtdeutschen Staat gelang es dem Güteschutz innerhalb kürzester Frist, auch in den neuen Bundesländern Fuß zu fassen. Er wurde auch dort zum anerkannten Partner für Auftraggeber, Ingenieurbüros und bauausführende Firmen.
Der Erfolg des Güteschutzes liegt insbesondere darin begründet, dass die Marktpartner – das sind Auftragnehmer, Auftraggeber und Ingenieurbüros – gemeinsam und paritätisch im Güteschutz wirken. Dabei zeichnet sich ab, dass der Güteschutz Kanalbau eine gesamtheitliche Betrachtung und Bearbeitung des Gewerkes Kanalbau anstrebt. Ziel ist es, den gesamtes Lebenszyklus des Gewerkes von der Planung und Projektierung über die Genehmigung und Ausschreibung, die Vergabe und die Bauausführung bis hin zur Unterhaltung und die Stilllegung bzw. den Rückbau abzudecken.
Was ist für Sie das Besondere an der Gütesicherung Kanalbau?
Als besonders und beispielhaft für den Güteschutz kann die paritätische Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Ingenieurbüros einerseits und den bauausführenden Unternehmen angesehen werden. Die Gleichberechtigung der Marktpartner führt zu einer differenzierten und ausgewogenen Betrachtungsweise aller anstehenden Probleme und sorgt damit nicht nur für ausgewogene Fragestellungen sondern auch für eine breite Diskussion und eine auf Konsens ausgerichtete Lösungsfindung. Dies ist im Interesse der Marktpartner, der Steuerzahler, der Bevölkerung. Damit ist der Güteschutz Kanalbau gemeinnützig im Sinne der Tätigkeit für eine breite Allgemeinheit. Eine weitere Besonderheit der Organisation ist auch darin zu sehen, dass das Gewerk Kanalbau ganzheitlich betrachtet wird und der Anspruch erhoben wird, langfristig, nachhaltig zu wirken.
Seit wann und warum engagieren Sie sich in der Gütegemeinschaft Kanalbau?
Ich habe mich von Anfang an in der Gütegemeinschaft Kanalbau engagiert, das heißt seit 1990, als im Rahmen der IFAT in München die ersten Gütezeichen vergeben wurden. Ich wurde damals in den Vorstand gewählt und gehöre ihm seit dieser Zeit ohne Unterbrechung an. Parallel hierzu arbeitete ich als Vertreter des Baugewerbes im Beirat des Güteschutzes mit und übernahm am 31.10.2001 den Vorsitz des Beirates. Diese Funktion fülle ich bis heute aus.
Welche Berührungspunkte haben Sie in Ihrer täglichen Arbeit mit der Gütegemeinschaft Kanalbau?
Als Geschäftsführer eines Bauunternehmens werde ich permanent mit den laufenden Kanalmaßnahmen konfrontiert. Hierdurch ergeben sich immer wieder Kontakte zum Güteschutz.
Seit wann ist Ihre Organisation Mitglied in der Gütegemeinschaft?
Die Firma Walter Feickert GmbH ist seit dem 15. August 1990 Mitglied im Güteschutz Kanalbau.
Inwieweit nutzt Ihre Organisation/Ihr Unternehmen die Gütesicherung Kanalbau bzw. profitiert von ihr?
Alle Bauunternehmen der Feickert-Gruppe sind Mitglied des Güteschutzes Kanalbau, Gruppe AK1. Durch eine geordnete und güteüberwachte Abwicklung unserer Kanalbaumaßnahmen gelingt es uns, einen hohen Qualitätsstandard zu verwirklichen und aufrecht zu erhalten.
Was bedeutet Gütesicherung Kanalbau für Sie bzw. was verbinden Sie mit dem Gütezeichen Kanalbau?
Das Gütezeichen Kanalbau steht für mich persönlich für die Bestrebung gemeinsam an der Gütesicherung, dem nachhaltigen Bau und der Unterhaltung von Abwasserkanälen mitzuarbeiten.
Welche wesentlichen Ziele sehen Sie für die Gütesicherung Kanalbau, und welche Entwicklung ist Ihnen wichtig?
Ich glaube, dass Gütesicherung dauerhaft und nachhaltig nur dann realisiert werden kann, wenn sie gemeinsam von allen Marktpartnern gewollt und betrieben wird. Ich wünsche mir darüber hinaus eine Ausweitung der Güteschutzaktivitäten dahin, dass die Gesamtheit des Lebenszyklus des Produktes Kanal abdeckt wird. Weiterhin wünsche ich mir, dass der Güteschutz bei diesen Bestrebungen von den Bürgern, der Öffentlichkeit und der Politik wahrgenommen und unterstützt wird.
Welche Rolle spielt die Gütesicherung Kanalbau in Bezug auf Umwelt, Gebührenstruktur bzw. die Infrastruktur?
Der Güteschutz steht für mich für eine bisher beispielhafte Entwicklung einer nachhaltigen Entwicklung sowohl in finanzieller wie auch in ökologischer Hinsicht. Das Zusammenwirken aller Marktpartner im Interesse einer optimalen Bewirtschaftung des Produktes Kanalbau führt zu einem gesunden Interessenausgleich im Sinne der Gesellschaft. Die ökologische Sinnhaftigkeit des funktionsfähigen Kanalsystems ist hinlänglich bekannt. Die sichere Ableitung von Abwässern und ihre Zuführung in die Kläranlagen stellt sicher, dass weder Grundwasser noch Boden verunreinigt bzw. kontaminiert werden. Diesem Ziel fühle ich mich als Fachingenieur und Bürger verpflichtet. Die Aufrechterhaltung einer intakten Infrastruktur in der Abwasserbeseitigung ist für die Zukunft unseres Gemeinwesens, unseres Staates und die Gesundheitsvorsorge unserer Gesellschaft essentiell.
Herr Feickert, vielen Dank für das Interview.
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