LGA Bayern und Güteschutz Kanalbau mit abgestimmtem Profil

01.07.2004

Wichtige Voraussetzung für die dauerhafte Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen ist die fachgerechte und zuverlässige Durchführung verschiedener Aufgaben, wie z. B. Planung, Prüfung der Qualifikation von Auftragnehmern, Auftragsvergabe, Bauüberwachung, Materialprüfungen und Ausführung der Sanierung durch eine Fachfirma. Die notwendigen Instrumente stellen zur Verfügung: - die Landesgewerbeanstalt (LGA) mit Dienstleistungen bei Statik, Materialprüfung, Bauüberwachung und Projektsteuerung (lga.de - Suchbegriff: Kanalsanierung) - die RAL-Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" mit Prüfung der Bieterqualifikation und Gütesicherung nach RAL-GZ 961 (kanalbau.com).

Viele tausend Kilometer undichter und zum Teil nicht mehr tragfähiger Kanäle sind eine ständige Gefahr für Boden, Gewässer und Grundwasser. Durch Fremdwasser verringert sich die Reinigungsleistung der Kläranlagen oft erheblich. Zur Verbesserung dieser Situation wurden Verfahren zur Sanierung schadhafter Abwasserleitungen und -kanäle entwickelt. Voraussetzung für die Anwendung dieser Verfahren sind Fachkenntnisse aller Beteiligten. Falsch eingesetzte und angewandte Sanierungsverfahren führen zu erheblichen Misserfolgen. Auftraggeber, die konsequent das Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Kanalnetzqualität verfolgen, können die RAL-Gütesicherung Kanalbau konsequent in das Vergabeverfahren einbeziehen und vorhandene Prüf- und Beratungskompetenz bei der Bauausführung nutzen. "Konsequenz bei der Vergabe" und Nutzung "Kompetenter fachlicher Beratung" sind Bausteine erfolgreicher und kostengünstiger Sanierung.

Konsequenz bei der Vergabe
Vorteile bietet die Vergabe an Firmen, welche Anforderungen an Personal, Weiterbildung, Betriebseinrichtungen, Geräte, Subunternehmer, Eigen- und Fremdüberwachung erfüllen. Auftraggeber bedienen sich dazu der in den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 festgelegten Anforderungen der Beurteilungsgruppe S (Sanierung). Erfahrung und Zuverlässigkeit werden für einzelne Sanierungsverfahren jeweils gesondert bestätigt, wenn diese im Rahmen einer Erstprüfung nachgewiesen worden sind. RAL-Gütesicherung bedeutet eine umfassende Eigenüberwachung. Auf der Grundlage eines Handbuches sind Anforderungen an Material, Verfahren, Ausführung und Eigenüberwachung verbindlich festgelegt. Firmen mit Gütesicherung beauftragen ausschließlich Subunternehmer, die ebenfalls über entsprechende Qualifikationen verfügen. Auftragnehmer belegen ihre Qualifikation durch eine erfolgreiche Erstprüfung und stichprobenartige Folgeprüfungen. Diese Prüfungen erfolgen bei Firmen- und Baustellenbesuchen durch vom RAL-Güteausschuss beauftragte Prüfingenieure und Prüfstellen. Fehlende Qualifikation eines Bieters wird zu selten als Ausschlusskriterium bei der Auftragsvergabe gewertet. Oft steht allein der Preis im Mittelpunkt, weil es die angespannte Haushaltslage zu gebieten scheint. Folgekosten belegen allerdings, dass das billigste Angebot langfristig nicht unbedingt das Günstigste ist. Wenn öffentliche Auftraggeber und die geeigneten Auftragnehmer am gleichen "Strang" ziehen, entstehen betriebssichere und für lange Zeiträume zuverlässige und funktionssichere Abwasserleitungen und -kanäle. Voraussetzung hierfür ist die Vergabe von Kanalsanierungsaufträgen an qualifizierte Firmen.

Kompetente fachliche Beratung
Um eine nachhaltige Sanierungsmaßnahme zu gewährleisten, sind ebenso kompetente fachliche Beratung während Planung und Ausführung, statische Berechnungen und zugehörige Materialprüfungen erforderlich. Geringe zusätzliche Aufwendungen für professionelle Projektsteuerungen führen zu dauerhaft sanierten Kanälen mit einer langen Lebensdauer. Betreiber - Kommunen und Grundstückseigentümer - ersparen sich damit aufwändige Maßnahmen mit hohen Unterhalts- und Reparaturkosten. Informationen zum Leistungsspektrum der LGA können unter www.lga.de (Suchbegriff: Kanalsanierung) abgerufen werden. Bauüberwachung wird oft vom Auftraggeber oder Ing.-Büro durchgeführt. Projektsteuerung von Sanierungsbaustellen erfordert jedoch besondere Fachkunde, die bei der LGA abgerufen werden kann. Das erforderliche Know-how bietet die LGA auch bei statischer Berechnung, Bauausführung und Materialprüfung an. Ihre Experten arbeiten in nationalen und europäischen Fachgremien mit.

Kontakt

RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau

53583 Bad Honnef

Telefon:

02224/9384-0

Fax:

02224/9384-84

E-Mail:

info@kanalbau.com

Internet:

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