Klares Stimmungsbild für Zusammenschluss mit der GSTT

11.01.2022

Die Antworten sind eindeutig: Mit einer Mehrheit von 85 Prozent haben sich die Mitglieder von GSTT und RSV in einer Befragung positiv zum Zusammengehen der beiden Verbände geäußert. Die Task Force, die zur Begleitung des Prozesses eingerichtet wurde, empfiehlt beiden Verbänden nun die Abstimmung über die Aufnahme konkreter Fusionsgespräche.

Bis Mitte Oktober 2021 konnten sich die Mitglieder der Verbände Rohrleitungssanierungsverband (RSV) und German Society for Trenchless Technology (GSTT) zu ihrer Meinung äußern und Kommentare abgeben. Auf die Aussage ”Ich stehe einem Zusammenschluss grundsätzlich positiv gegenüber” antworteten 48 Prozent der Befragten mit ”trifft voll und ganz zu”, weitere 37 Prozent mit ”trifft zu”. Rund 8 Prozent sprachen sich dagegen aus, der Rest (7 Prozent) enthielt sich.

”Wir nehmen dies als klares Stimmungsbild an und empfehlen den Vorständen von GSTT und RSV nun, über die jeweiligen Mitgliederversammlungen das Mandat für Fusionsgespräche einzuholen”, lautet der Beschluss der Task Force, die aus Susanne Leddig-Bahls, Thorsten Schulte, John Weickert und Benedikt Stentrup sowie der Geschäftsführer der Verbände besteht. Die Mitgliederversammlung der GSTT findet Anfang Dezember statt, die RSV-Mitglieder tagen im Februar 2022.

Gute Beteiligung an der Befragung

Die Beteiligung der Mitglieder an der Umfrage bewerteten die beiden Verbände als hoch. Sie lag bei 35 Prozent - üblich sind bei solchen Online-Befragungen Rückmeldungen von 20 bis 25 Prozent.

Die Antworten stammten exakt zu je gleichen Teilen von RSV- und GSTT-Mitgliedern. Eine etwas höhere Beteiligung zeigten die Mitglieder, die in beiden Verbänden Mitglied sind. Hier gab es auch eine erwartungsgemäß höhere Zustimmung zum Zusammenschluss von 92 Prozent.

Fragen und Antworten werden im Internet präsentiert

Die Task Force hat sich bereits an die Arbeit gemacht und eine FAQ-Liste erstellt, die seit Ende 2021 auf den Websites der Verbände zur Verfügung steht. In der Liste der Fragen und Antworten wird auch auf Bedenken eingegangen, die in der anonymen Befragung geäußert wurden. Ziel ist, sämtliche Interessen aller Mitglieder zu berücksichtigen und möglichst ein Gleichgewicht dort herzustellen, wo Unterschiede zwischen den Verbänden bestehen. So sollen die Verfahren der grabenlosen Erneuerung bzw. des Neubaus und die grabenlose Sanierung als eigenständige, starke Bereiche regional, national und international vertreten werden. Die Herausgabe von Publikationen, die politische Arbeit und das Thema Nachhaltigkeit stehen für den neuen Verband oben auf der Agenda - ein weiteres Ergebnis der Mitgliederbefragung. Eine Empfehlung, wie eine künftige Mitgliederstruktur und Beitragsordnung aussehen kann, gibt es auch schon.

Deutliches Votum für Mitgliedschaft von Auftraggebern

Voraussichtlich werden auch Netzbetreiber die Gelegenheit erhalten, im neuen Verband Mitglied werden zu können. Diese Möglichkeit gab es bisher im RSV nicht. Das Votum der Mitglieder beider Verbände war in diesem Punkt allerdings eindeutig - 76 Prozent der Befragten haben sich dafür ausgesprochen, weitere 14 Prozent enthielten sich.

Ein Modell für die künftige Struktur sowie ein Organigramm der Geschäftsstelle ist ebenfalls bereits entworfen. Um agil und flexibel zu bleiben, soll der Vorstand nicht zu groß sein. Das Spektrum der gesamten Technologien soll in der Vorstandsarbeit vertreten werden und durch die Geschäftsstelle Unterstützung finden. Reinhild Haacker vom RSV wird als Geschäftsführerin auch dem künftigen Verband zur Verfügung stehen. Dr. Klaus Beyer (GSTT) kündigte an, sich künftig im Auftrag des Verbands vornehmlich auf die internationale Präsenz im Ausland zu konzentrieren.

Wie geht es weiter?

Der Zusammenschluss von zwei Verbänden ist ein formaler Akt, der bestimmten Regularien unterliegt. Der derzeitige Stand ist wie folgt:

Wenn die Mitgliederversammlungen beider Verbände ein grundsätzliches "Go" zu den weiteren Gesprächen geben, muss im nächsten Schritt ein Fusionsvertrag erstellt werden. Dieser ist die Vorlage für die spätere Satzung und enthält bereits die wichtigsten Punkte wie Zweck, Ziele sowie die künftige Struktur. Der Fusionsvertrag muss im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des jeweiligen Verbands verabschiedet werden und bildet den finalen Beschluss zur Neugründung. Geplant ist, dass der neue Verband zum 1.1.2023 startet. Die Mitglieder beider Verbände werden dann automatisch Mitglied im neuen Verband, wenn sie nicht kündigen.

Dass ein neuer Verband entsteht, ist bei positivem Votum der Mitgliedschaft gesetzt. Da beide Verbände ähnlich viele Mitglieder haben, kommt eine Übernahme des einen durch den anderen nicht in Frage. Das Thema Namensgebung des neuen Verbandes wird spannend und ein großes Lob zollt die Task Force allen, die kreative Vorschläge in der Mitgliederbefragung eingereicht haben. Diese werden ausgewertet und bald konkrete Vorschläge vorgelegt.

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