Kanalgipfel 2022: Optimierung der Aufwendungen zur Eigenüberwachung auf Basis des strategischen Netzmanagements
16.05.2022
Die Entwässerungssysteme unserer Städte sind ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Anlagevermögens. Die große Zukunftsaufgabe, vor der viele Kommunen stehen, besteht in einer fundierten technischen und wirtschaftlichen Bewertung dieser langlebigen Anlagen. Der Kanalgipfel bietet eine Hilfestellung für eine detaillierte und konsistente Wertermittlung unserer Entwässerungssysteme sowie für deren Werterhalt. Dipl.-Ing. Markus Vogel berichtet im September in Wuppertal über die Optimierung der Aufwendungen zur Eigenüberwachung auf Basis des strategischen Netzmanagements.
Die periodisch wiederkehrenden Aufgaben zur Eigenüberwachung der kommunalen Kanalnetze stellen einen nennenswerten Kostenblock für diese Kontrollaufgabe dar. Wiederkehrend wird von Kommunen in den Bundesländern mit entsprechender Verpflichtung (z.B. Eigenkontrollverordnung Baden-Württemberg, seit 1989) kritisiert, dass bei dieser Pflichtaufgabe eine 100 %-Analyse des gesamten Kanalnetzes erfolgen soll und hierbei aber auch völlig intakte Netzteile – „wie zu erwarten“ gewesen sei – mit überprüft werden.
Gleichwohl gibt es in einzelnen Überwachungsverordnungen Ausnahmeregelungen, die ein Abweichen hiervon zulassen. Im Anhang 1 zu § 2 Abs. 1 regelt die vorgenannte EKVO Baden-Württemberg: „Bei Anwendung von methodischen Zustandsprognosen kann die Wasserbehörde Ausnahmen von den Fristen zulassen, insbesondere diese verlängern.“
Was diese bedeuten kann, hat die Gemeinde Willstätt, Ortenaukreis, in Baden-Württemberg erfahren dürfen.
Nach Abschluss der Kanalsanierungsstrategie 2030 im Jahr 2019, konnte die Gemeinde mit deren Wasserrechtsbehörde eine Vereinbarung erreichen, die der Gemeinde bis 2035 nun Kosten in einem Gesamtwert von bis zu 700.000 Euro ersparen.
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