Gütegesicherte Ausschreibung und Bauüberwachung - Qualität durch Qualifikation

22.10.2015

Es liegt im Interesse von Städten und Kommunen, dass Abwasserleitungen und -kanäle von erfahrenen und zuverlässigen Fachleuten geplant, gebaut oder saniert werden.

Ein Anspruch, der vom Regelwerk untermauert wird: Laut DIN EN 752:2008-04 (Abschnitt 1 5.1.10, Baulicher Zustand und Nutzungsdauer) müssen „Abwasserleitungen, Kanäle sowie andere Bauteile ... so geplant, gebaut, unterhalten und betrieben werden, dass der bauliche Zustand über die Nutzungsdauer aufrechterhalten wird.“

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedarf es Organisationen mit besonderer Erfahrung und Zuverlässigkeit hinsichtlich Ausschreibung und Bauüberwachung der Bauverfahren und Bauabläufe. Und zwar konkret in Bezug auf das Thema Kanalbau und die zur Anwendung kommende Verfahrenstechnik. Daher ist es sinnvoll, bereits ab der Planungs- und Ausschreibungsphase geeignete Rahmenbedingungen zu definieren.

Qualität wird in der Planung erzeugt

Unter anderem hat der Ausschreibende dafür zu sorgen, dass geeignete Bauverfahren nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eingesetzt werden. Planer und Ingenieurbüros sollten deshalb eine entsprechende Eignung nachweisen können. Das heißt: Sie müssen für Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung von Bauleistungen qualifiziert sein und über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Fähigkeiten und die Berufserfahrungen verfügen, die erforderlich sind, um die jeweiligen Bauprojekte fachgerecht vorzubereiten und in der Ausführung zu überwachen.

Deshalb ist es sinnvoll, auch die Eignung des Planers bereits bei der Beauftragung zu prüfen. Hierzu gibt die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) folgende Möglichkeiten der Prüfung für den Planer vor:

§ 5 VOF – Nachweis der Eignung

(1)     1 Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) dürfen nur Unterlagen und Angaben gefordert werden, die durch den Gegenstand des Auftrages gerechtfertigt sind. (Quelle: Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen - VOF - Ausgabe 2009)
Baustein RAL-Gütesicherung Kanalbau

Vor diesem Hintergrund wurde auf Initiative der Mitgliederversammlung der Gütegemeinschaft Kanalbau mit „Ausschreibung und Bauüberwachung“ ein zusätzlicher Baustein zur Qualitätssicherung geschaffen und Anforderungen für Ingenieurleistung im Bereich Ausschreibung und Bauüberwachung im offenen Kanalbau (Gruppe ABAK), bei grabenlosem Einbau (Gruppe ABV) und der grabenlosen Sanierung (Gruppe ABS) von Abwasserleitungen und -kanälen in die Güte- und Prüfbestimmungen aufgenommen.

Erfahrungen sprechen für sich

Was bedeutet das? Was bringt das Gütezeichen und rechnet sich das überhaupt? So lauten die Fragen, die von Organisationen gestellt werden, die sich für ein Gütezeichen interessieren. Antworten hierauf gibt wie so oft die Praxis. Eine zuverlässige Ausschreibung und Bauausführung bei der Verlegung dichter und dauerhafter Abwasserleitungen und -kanäle verbessert die Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme und sorgt für eine längere Nutzungsdauer der Abwassernetze.

Auftraggeber können über das Gütezeichen prüfen, ob ihr künftiger Partner Erfahrung und Zuverlässigkeit im Umgang mit der bei dieser Maßnahme zum Einsatz kommenden Verfahrenstechnik gegenüber dem Güteausschuss nachgewiesen hat.

Doch wie sieht das in der Praxis aus? Die RAL-Gütesicherung Kanalbau bietet Beurteilungsgruppen an, um die Eignung der Organisation für Leistungen der Ausschreibung und Bauüberwachung nachzuweisen. Wichtig ist: Vor Vergabe von Leistungen bei Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung sollte der Auftraggeber prüfen, ob die entsprechenden Organisationen die erforderlichen Eignungskriterien erfüllen. Die Organisation kann diesen Nachweis auf Grundlage der Gütesicherung RAL-GZ 961, Beurteilungsgruppen ABAK, ABV und ABS führen. Wie funktioniert das?

Mit dem Prüfingenieur zum Ziel

Der Weg zur Erlangung eines RAL-Gütezeichens Kanalbau aus einer der genannten Beurteilungsgruppen wird durch die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure begleitet. Zu Beginn findet in der Regel eine telefonische Beratung statt durch den beauftragten Prüfingenieur aus der jeweiligen Region oder ein persönliches Vorgespräch mit den zuständigen Verantwortlichen im Büro. Gesprächsinhalte sind die Klärung von Fragen zum Procedere oder Informationen zu den Anforderungen der RAL-Gütesicherung, z.B. in Bezug auf das System zur Fehlervermeidung. Danach erfolgt eine Betrachtung der internen Abläufe; hierzu zählen Sichtung von Unterlagen zur Ausschreibung, Bauüberwachung und Abnahme. Werden die Anforderungen der RAL-GZ 961 in Bezug auf die Qualifikation des Personals, die Referenzen aus den letzten drei Jahren sowie die Bauüberwachung von Projekten erfüllt, kann das gewünschte Gütezeichen beantragt werden.

Die folgende Erstprüfung setzt sich dann aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Vorhandene Qualitätsmanagementsysteme werden geprüft, ebenso wie die Qualität von Ausschreibungen auf Basis der Leistungsverzeichnisse und Planunterlagen. Besondere Erfahrungen der Organisation bzw. des eingesetzten Personals werden durch Belege über entsprechende Tätigkeiten nachgewiesen. Zudem erfolgen schriftliche Referenzanfragen an Auftraggeber mit Bestätigung der Ausschreibungs- und Bauüberwachungsleistung. Die Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals wird durch Vorlage entsprechender Referenzen – zum Beispiel Zeugnisse – nachgewiesen. Regelmäßige Schulungen zur Aufrechterhaltung der Qualifikation gehören ebenso zum Profil der Gütezeicheninhaber. Entsprechend qualifizierte Organisationen führen nach der Gütezeichenverleihung aktiv ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem zur Fehlerminimierung.

Verleihung des Gütezeichens

Abschließend werden die Ergebnisse der Firmenbesuche protokolliert. Die Beurteilung der Qualifikation erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher Erkenntnisse in einem zusammenfassenden Bericht. Ausfertigungen erhalten Antragsteller und der Güteausschuss der Gütegemeinschaft Kanalbau.

Fällt die Prüfung des Güteausschuss positiv aus, verleiht der Vorstand der Gütegemeinschaft dem Antragsteller auf Vorschlag des Güteausschusses das Gütezeichen. Die Verleihung wird beurkundet und in der Gütezeicheninhaber-Suche auf www.kanalbau.com veröffentlicht. Nach einer Gütezeichenverleihung erfolgen dann – entsprechend der Vorgaben der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 – situationsabhängig, mindestens aber einmal pro Jahr Firmenbesuche in den Beurteilungsgruppen ABAK, ABV und ABS. Erneute Prüfungen in Bezug auf das System zur Fehlervermeidung und Sichtung von Unterlagen zur Ausschreibung werden jährlich durchgeführt.

Beim jährlichen Firmenbesuch prüft und bewertet der vom Güteausschuss beauftragte Prüfingenieur stichprobenweise die Einhaltung und Dokumentation der der jeweiligen Beurteilungsgruppe zugehörigen Anforderungen, einschließlich der Dokumentation der Eigenüberwachung und der Meldungen von Projekten. Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und bewertet.

Qualifikation bzw. Eignung vorausgesetzt

Die nachhaltige Planung und Ausführung von Abwasserentsorgungssystemen erfordert komplexes Fachwissen, das sowohl wasserwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt als auch material- und bautechnische Aspekte. Oft entscheidet sich erst nach der Gewährleistungsabnahme, ob die vorgesehene Nutzungsdauer erreicht werden kann. Und dieses Resultat lässt sich nur dann erzielen, wenn in allen Bereichen mit entsprechendem Qualitätsbewusstsein gearbeitet wird. Letztendlich entscheidet bei der Vergabe von Erneuerungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen von Abwasserleitungen und -kanälen derjenige über die Nachhaltigkeit einer Maßnahme, der auch investiert.

Auftraggeber wollen ihre Maßnahmen in erfahrenen Händen wissen. Die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 bietet Auftraggebern deshalb bei der Vergabe von Leistungen der Ausschreibung und Bauüberwachung im Kanalbau eine unabhängige Eignungsprüfung. Gütezeicheninhaber werden auf der Seite www.kanalbau.com veröffentlicht. Auftraggeber machen vor Vergabe entsprechender Leistungen hiervon zunehmend Gebrauch und prüfen über das RAL-Gütezeichen die spezifische Qualifikation der Büros.

Kontakt

RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau

Postfach 1369

53583 Bad Honnef

Deutschland

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