BDE begrüßt FDP-Antrag zur steuerlichen Gleichstellung privater Unternehmen der Entsorgungs- und Wasserwirtschaft. Verband sieht massive Wettbewerbsverzerrung und Standortnachteil für deutsche Unternehmen.
18.10.2006
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) begrüßt den Antrag der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, wonach Unternehmen der Privatwirtschaft unter denselben Bedingungen am Wettbewerb teilnehmen sollen wie öffentlich-rechtliche. Bis-lang sind kommunale Betriebe der Abwasser- wie der Abfallentsorgung – anders als private – von der Umsatzsteuer befreit. Daraus ergibt sich eine Wettbewerbsverzerrung von bald 19 Prozent. Der BDE als Vertretung der privaten Entsorgungs- und Wasserwirtschaft sieht darin auch einen gravierenden Verstoß gegen EU-Recht und hat im Sommer für den Bereich Abwasser eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Eine weitere Beschwerde für den Entsorgungsbereich ist in Vorbereitung.
Darüber hinaus fordert die FDP, dass die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung umsatzsteuerlich gleich behandelt und weitere Maßnahmen konkret geprüft werden, um die Belastungen für die Bürger zu senken – beispielsweise durch eine Abschaffung der Abwasserabgabe, die keine Lenkungswirkung mehr entfalte. Die steuerliche Bevorzugung der öffentlich-rechtlichen Organisationsformen solle auch in der Abfallwirtschaft beendet werden.
Mit dem Antrag der FDP-Fraktion ist nun auch der Bundestag mit dem Thema befasst, nachdem der BDE im Sommer eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht hatte. Der Verband, der mehr als 150 Unternehmen der privaten Wasserwirtschaft vertritt, beruft sich darin auf die 6. EG-Richtlinie, die die Voraussetzung für die Umsatzbesteuerung europaweit einheitlich vorschreibt. Ausnahmen lässt lediglich der Artikel 4 Absatz 5 dieser Richtlinie zu, unter der Voraus-setzung, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, die öffentliche Einrichtungen aufgrund eines ihr eigens zustehenden Sonderrechts ausüben. Das würde bedeuten, dass Abwasserbehandlung in Deutschland ausschließlich in öffentlicher Hand läge.
Dem ist aber nicht so: private Unternehmen sind längst an öffentlichen Einrichtungen beteiligt; auch Industrieunternehmen reinigen ihr und zusätzlich kommunales Abwasser selbst. Hinzu kommt ein weiteres Argument: Selbst wenn die Ausnahme nach Artikel 4 Absatz 5 für kommunale Unternehmen der Abwasserentsorgung zulässig wäre, dürfte die Umsatzsteuerbefreiung den Wettbewerb nicht verzerren. Genau das aber ist nach Überzeugung des BDE der Fall: Bald 19% Umsatzsteuer sind für private Unternehmen eine massive Hürde für den Markteintritt.
Ein weiteres Problem ergibt sich für Industrie- und Gewerbekunden. Kommunale Unternehmen kaufen Investitionsgüter oder Dienstleistungen bei Privaten ein und zahlen dafür Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer fließt als Kostenbestandteil in die Gebührenberechnung ein.
Weil auf dem Gebührenbescheid aber keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, können Kunden der kommunalen Abwasserunternehmen keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Sie werden also demnächst mit 119 Prozent dieser Kosten belastet, während Konkurrenten in Ländern mit privatisierter Wasserwirtschaft nur 100 Prozent bezahlen. Das stellt einen echten Standortnachteil dar. Beim Verbraucher hingegen kommt die Umsatzsteuerprivilegierung gar nicht an. Ein internationaler Vergleich zeigt, dass die deutschen Abwassergebühren europaweit an der Spitze liegen. Selbst in Holland und Österreich, wo vergleichbare Standards gelten, liegen sie deutlich niedriger.
Kurzinformation über den BDE:
Der BDE ist mit rund 750 Mitglieds-Unternehmen die stärkste Vereinigung der bundesdeutschen Entsorgungsbranche. Dem BDE gehören überwiegend Kleinunternehmen, mittelständische Familienbetriebe, aber auch alle Großunternehmen an.
Kontakt:
Gerd Henghuber
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft - BDE e.V.
Behrenstraße 29
10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30-59 00 33 5-20
Fax: +49 (0)30-59 00 33 5-26
E-Mail: henghuber@bde-berlin.de
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