6. Mitgliederversammlung Güteschutz Grundstücksentwässerung: Akzeptiert - etabliert - integriert

18.11.2015

Am 7. Juli trafen sich unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden Karl-Heinz Flick die Mitglieder der „Gütegemeinschaft Herstellung, baulicher Unterhalt, Sanierung und Prüfung von Grundstücksentwässerungen e.V. – Güteschutz Grundstücksentwässerung“ zu ihrer 6. Jahreshauptversammlung in Kassel.

Der VDRK ist jetzt dabei

Nach der Begrüßung und den diesjährigen Impulsvorträgen „Grundstücks-Entwässerungspass“ von Tobias Rottmann, KASSELWASSER, und „Rückstausicherung und Vorgehen zum fachgerechten Einbau“ von Roland Priller, Kessel AG, richtete Karl-Heinz Flick noch einmal ein besonderes herzliches Willkommen an das neue Gründungsmitglied, den VDRK (Beitrittsdatum: 1. Januar 2015). Er bat dessen Vertreter, den Vorstandsvorsitzenden Günter Butz und den Geschäftsführer Ralph Sluke, um eine Vorstellung des VDRK und stieg damit direkt in den TOP 2 ein.

Ralph Sluke berichtete sehr umfangreich über seinen Verband; als wichtigste Eckpfeiler nannte er:

  • die Gründung im November 1989 mit dem Zusammenschluss von neun Kanalreinigern
  • Entwicklung des Berufsbildes „Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice“ (staatlich anerkannter Ausbildungsberuf)
  • Schaffung einer Meister-Verordnung für das Berufsbild
  • Gründung/Etablierung der Fachmesse RO-KA-TECH
  • Einführung/Vergabe eines VDRK-Gütesiegels
  • Beitritt in die Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung
  • Aktuell: 350 Mitglieder, 110 Fördermitglieder
  • Der VDRK versteht sich als Sprachrohr und Interessenvertretung der zur Branche gehörenden Unternehmen.
Den Gütegedanken transportieren und verankern

Nach Erledigung der Formalia informierte Karl-Heinz Flick als Vorstandsvorsitzender die Mitgliederversammlung über das vergangene Geschäftsjahr: Seit die Gütegemeinschaft zur Thematik „Anforderungen in der Grundstücksentwässerung“ tätig ist, werden zunehmend in vielen Bereichen hervorragende Randbedingungen geschaffen, um die Gütesicherung in weiteren Regelwerken zu verankern.

Aktuell gilt das z.B. für das im Entwurf befindliche DWA-Merkblatt M 149-6: … „Die erforderliche Qualifikation der ausführenden Unternehmen ist abzufragen. Dazu können Auftraggeber sich eines Systems zur Prüfung von Lieferanten oder Unternehmen bedienen. Die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 und Gütesicherung Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968 sind solche Systeme“.

Auch die Fachpresse sei, so Flick, zur Verbreitung des Gütegedankens ein großer Multiplikator; gleiches gelte für den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander, aber auch in Verbindung mit dem kommunalen Austausch (Auftraggeber/Auftragnehmer). Nicht zuletzt sei auch die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den „großen“ Grundstückeigentümern (z.B. Bund und Deutsche Bahn AG) eine gute Möglichkeit, das System Gütesicherung zu transportieren und zu etablieren.

Die politische Lage bremst ...

Leider erschwert die unveränderte politische Lage die Arbeit der Gütegemeinschaft immer noch erheblich, so Flick weiter. So bleibt nach der Streichung des § 61a des Landeswassergesetzes in NRW, dem Stillstand in Hessen (EKVO) und dem Stillschweigen zur Durchführung der Zustandserfassung in Baden-Württemberg der Weg weiterhin steinig. Kommunen, Städte und Unternehmen weiterhin von der Notwendigkeit der Zustandserfassungen und Funktionsprüfungen auf dem Grundstück zu überzeugen, sei deshalb immer noch eine große Aufgabe.

… doch die Positivliste spornt an

Dennoch berichtete Flick auch über Positives, das herauszustellen sich lohne: So verwies er auf die DIN 1986-30, die in Hamburg im Juni 2014 als „Technische Betriebsbestimmung für Entwässerungsanlagen“ eingeführt wurde. Hier gelten Nachweisfristen für die ersten und wiederkehrenden Dichtheitsnachweise und die anzuwendenden Prüfarten für die Grundstücksentwässerungsanlagen.

Im positiven Sinne für die Grundstücksentwässerung entschied auch der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 6. November 2014 (Az. VI R 1/13): Die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Abwasserleitung durch einen Handwerker kann ebenso eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung sein wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr. Damit ist die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen des privat genutzten Wohnhauses zu Recht als steuerbegünstigte Handwerkerleistungen im Sinne des § 35a Abs. 3 EStG beurteilt worden.

Ulrich Bachon (GET) ergänzte die Positivreihe mit dem Hinweis, dass auch im überarbeiteten Merkblatt DWA-M 167 (Teile 1-5) auf die Gütesicherung RAL-GZ 968 verwiesen wird.

Definieren – weiterentwickeln – prüfen 

Den Bericht des Güteausschusses übernahm in Vertretung für den Obmann Karsten Selleng Geschäftsführer Dirk Bellinghausen: Dreimal kam seit der letzten Mitgliederversammlung der Güteausschuss zusammen. Seine zentralen Aufgaben sind – neben der Erstellung und Weiterentwicklung der Güte- und Prüfbestimmungen – deren Überwachung auf Einhaltung sowie die Prüfung von Gütezeichenanträgen.

Bellinghausen berichtete, dass im zurückliegenden Jahr drei von sieben Anträgen zur Erstprüfung positiv bewertet werden konnten. Zur Überwachung der Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen wurden insgesamt 60 Firmen- und Baustellenbesuche durchgeführt; dabei blieben alle Prüfberichte ohne nennenswerte Beanstandungen. Zum RAL-Revisionsverfahren der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 gab es bis auf eine kleine Ergänzung „Sanierung“ zu den Entsprechungen keine Einwände. Die Eingabe wurde an RAL weitergeleitet und ist berücksichtigt und eingearbeitet worden.

Kompetenz auf allen Ebenen ist gefragt

Weitere Punkte in den Sitzungen des Güteausschusses, die es zu regeln galt, waren: das große Thema „Entsprechungen“, das im Laufe des Jahres mehrfach sowohl an den Güteausschauss Grundstücksentwässerung als auch an den Güteausschuss Kanalbau herangetragen wurde, die Problematik zur Nennweitenregelung sowie die Trennung für Arbeiten auf Grundstücksentwässerungsanlagen (RAL-GZ 968) und Anschlussleitungen (RAL-GZ 961) mit den entsprechenden Konsequenzen – u.a. auch im Regelwerk.

Schwache Entwicklung – starke Aufgaben 

In seiner Funktion als Geschäftsführer fuhr Bellinghausen mit dem Rückblick auf die wichtigsten Ereignisse und Aktivitäten auf das Jahr 2014 fort. Zu den wichtigsten gehörten:

  • das stagnierende Interesse am Thema Grundstücksentwässerung aufgrund der schwachen Gesetzeslage
  • die schwache Mitgliederentwicklung aufgrund der verschiedenen Gesetzeslagen in den Bundesländern
  • die positiv wahrgenommene Verankerung des Gütezeichens in den Regelwerken
  • die Mitwirkung der Gütegemeinschaft RAL-GZ 968 aktuell als Mitglied im DWA-Fachausschuss Entwässerungssysteme „Grundstücksentwässerungen“ (FA-ES 6) und in der DWA-Arbeitsgruppe ES 6.5
  • die Bildung der neuen DWA-Arbeitsgruppe, FA-ES 6.6 (Erarbeitung eines Leitfadens) auf Initiative der Gütegemeinschaft
  • die Wahl der Gütegemeinschaft in den RAL-Arbeitskreis „Öffentlichkeitsarbeit“
  • die Einbeziehung neuer Abwasserkanäle und -leitungen (Abnahmeprüfung nach DIN EN 1610 als Pflicht)
Stabiles Vertrauen

Nach Verabschiedung der notwendigen Formalia (Jahresabschluss, Wirtschaftsplan, Entlastung des Vorstandes etc.) wählte die Mitgliederversammlung für weitere zwei Jahre:

  • Karl-Heinz Flick (Vorstandsvorsitzender)
  • Fritz Schellhorn (Stellvertretender Vorstandsvorsitzender)
  • alle amtierenden Mitglieder des Fachbeirates und Ralph Sluke als neues Gremienmitglied
  • alle amtierenden Mitglieder des Güteausschusses und Bernd Gruner als neues Gremienmitglied

Die nächste Mitgliederversammlung ist festgelegt mit dem 14. Juni 2016 in Fulda.

Kontakt

Güteschutz Grundstücksentwässerung e.V.

Dipl.-Ing. Dirk Bellinghausen

Theodor-Heuss-Allee 17

53773 Hennef

Deutschland

Telefon:

+49 (0) 2242 / 872 - 226

Fax:

+49 (0) 2242 / 872 - 178

E-Mail:

bellinghausen@gs-ge.de

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