Abwassergebühren realistisch und transparent kalkulieren

17.08.2015

BDE unterstützt Kartellamtskritik

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. teilt die Kritik des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW und des Bundeskartellamtes an der Kalkulationspraxis von Abwassergebühren und fordert eine effektive Kontrolle zur Unterbindung missbräuchlicher Gebührenfestsetzungen. Zahlreiche kommunale Entwässerungsbetriebe setzen ihre Finanzierungskosten trotz preisgünstiger kommunal verbürgter Kredite unverhältnismäßig hoch an und verteuern so die vom Bürger zu zahlenden Abwassergebühren.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Angesichts des Mangels an einer effektiven Gebührenaufsicht nutzen die Kommunen ihre Kalkulationsspielräume oft zulasten der Bürger aus. Die Bürger zahlen überhöhte Gebühren, während kommunale Betriebe hohe Überschüsse erwirtschaften. Es ist nicht die Aufgabe kommunaler Entwässerungsbetriebe, über die Abführung ihrer Jahresgewinne kommunale Haushalte zu entlasten."

Mit der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hatte der Gesetzgeber die Kontrolle von Gebühren der kartellrechtlichen Aufsicht entzogen, woraufhin unter anderem die Monopolkommission auf die Schwierigkeiten einer effektiven Gebührenaufsicht hingewiesen hatte. BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Umstellung der Entgeltstruktur von Preisen auf Gebühren ist zulässig, darf aber nicht als Instrument zur Umgehung einer effektiven Entgeltaufsicht missbraucht werden.“

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