Sorgfalt ist oberstes Gebot
24.11.2010
Die Stadt Taunusstein überlässt in der Kanalsanierung nichts dem Zufall und vertraut auf baubegleitendes Controlling. Sie sichert die Qualität im Vier-Augen-Prinzip und profitiert von einer längeren Nutzungsdauer des Abwassernetzes.
- Technische Vertragsprüfung: Sie räumt Unschärfen und Widersprüche aus. Denn je klarer die Beschreibung der Bauleistung und je treffender die Verzeichnisse der Ausschreibungsleistung formuliert sind, desto weniger Konfliktpotenzial gibt es bei der Bauausführung und bei der Bauabnahme.
- Planprüfung: Die Experten untersuchen technische Aspekte wie Materialqualität sowie Systemeigenschaften und berücksichtigen Bodengutachten.
- Baubegleitende Begutachtungen: Die Experten begehen die Baustelle und prüfen, ob die Bauausführung den Plänen, den Normen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht. Die dabei dokumentierten Mängel können sofort behoben werden, sofern es der Bauabschnitt zulässt. Bei der nachfolgenden Begehung wird die Beseitigung der Mängel kontrolliert.
- Gutachterliche Begleitung der Bauabnahme: Da nur wesentliche Mängel zur Verweigerung der Abnahme berechtigen, müssen Experten klären, ob ein Mangel wesentlich oder unwesentlich ist. Die Gutachter begleiten die Bauabnahme auf Basis der Vertragsunterlagen und der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
- Gegebenenfalls Mediation: Bei schweren Baumängeln und Schäden empfiehlt sich – vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung – die Mediation mit Gesprächen zwischen den Parteien, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Das Ziel sind eigenverantwortliche, kostengünstige und pragmatische Regelungen, die schriftlich fixiert und von allen Parteien unterzeichnet werden.
Die gutachtliche Begleitung der Abnahme hat bestätigt, dass die Kanal- und Erdarbeiten für den Leitungsbau im Wesentlichen vertragskonform und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurden. Trotz einer Auftragserweiterung konnten alle Termine eingehalten werden. Die Rechnungen einschließlich der Nachträge haben die Experten auf Plausibilität, Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit geprüft. Strittige Positionen wurden in Mediationsgesprächen geklärt.
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