Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam durch, da Sie diese mit der Nutzung der Inhalte und Dienstleistungsangebote der Internetplattform www.UNITRACC.de (nachfolgend UNITRACC genannt) verbindlich als Bestandteil der Vertragsbedingungen anerkennen.

UNITRACC ist ein webbasiertes Inhalts- und Dienstleistungsangebot der visaplan GmbH, Bochum.

UNITRACC behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbestimmungen von Zeit zu Zeit ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern. Sie sind verpflichtet, sich an die an diesen Nutzungsbestimmungen vorgenommenen Revisionen zu halten und sollten diese Nutzungsbestimmungen daher gelegentlich überprüfen, damit Sie sich aller möglichen Änderungen bewusst sind.

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle Besucher, die kostenlose (nachfolgend NUTZER genannt) oder kostenpflichtige (nachfolgend KUNDEN genannt) Inhalte oder Dienstleistungsangebote von UNITRACC in Anspruch nehmen, also auf Informationen, Daten, Produkte oder Leistungen von UNITRACC zugreifen bzw. diese nutzen. Mit der Nutzung von UNITRACC erkennen Sie diese Nutzungsbedingungen als verbindlich an. Ergänzend zu diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen finden die zusätzlichen Leistungsbeschreibungen der Dienstleistungsangebote und die aktuell gültige Preisliste Anwendung. Abweichende oder diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen von NUTZERN und KUNDEN finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn UNITRACC diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Leistungsbeschreibung

UNITRACC betreibt eine Internet-Plattform mit Informations- und Dienstleistungsangeboten in Form von elektronischen Texten, bewegten und unbewegten Bildern (Computer-Animationen) sowie Tonsignalen und stellt Angebote zur Durchführung sonstiger Dienstleistungen in der Regel durch Computer-Programme zur Verfügung. Das Informations- und Dienstleistungsangebot von UNITRACC richtet sich in erster Linie an Fachleute aus dem Themenbereich „Unterirdische Infrastruktur“. Die Nutzung der Leistungsangebote setzt professionelle Kenntnisse voraus. Neben eigenen Inhalten und Dienstleistungen bietet UNITRACC ausgewählten und autorisierten Dritten (AUTOREN) die Möglichkeit, eigene Information und Dienstleistungen einzustellen und somit über das Medium Internet zu verbreiten. Um eigene Informationen in UNITRACC einstellen zu können, ist eine entsprechende Zulassung durch UNITRACC erforderlich. Mit dieser Zulassung erhält der Nutzer den Status eines AUTORS.

2.1 Rechte an UNITRACC

NUTZER und KUNDEN erkennen an, dass es sich bei dem webbasiertes Inhalts- und Dienstleistungsangebot www.UNITRACC.de um ein von der visaplan GmbH hergestelltes Datenbankwerk, d.h. um eine Datenbank i.S.v. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 Urhebergesetzes handelt. Die Rechte an allen sonstigen Elementen von UNITRACC, insbesondere die Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an den enthaltenen Inhalten und Dokumenten, stehen ebenfalls UNITRACC zu. Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation von UNITRACC oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das gilt ebenso für Ausdrucke aus der Datenbank.

2.2 Änderungsbefugnis

UNITRACC ist berechtigt, die Inhalte und Angebote von UNITRACC jederzeit ohne vorherige Ankündigung und Nennung von Gründen zu verändern, einzuschränken, auszutauschen oder zu entfernen. Ein Anspruch auf Vorhaltung oder Weiterführung eines bestimmten Angebots besteht zu keiner Zeit, sofern dies nicht vertraglich anders geregelt ist. Führt eine solche Veränderung zu einer wesentlichen Beschränkung der dem Kunden gemäß Nutzungsvertrag verfügbaren Inhalte, so ermäßigt sich die vom Kunden zu leistende Vergütung entsprechend.

3. Nutzungsrechte

NUTZER erhalten im Rahmen des Nutzungsvertrages sowie der nachfolgenden Bestimmungen das einfache, bei KUNDEN auf die Dauer des Vertrages befristete Recht zur Nutzung der Informations- und Dienstleistungsangebote von UNITRACC. Dieses Nutzungsrecht ist nicht auf Dritte übertragbar. Sofern es sich dabei um Informationen oder Leistungen Dritter handelt, kann ein Nutzungsrecht nur insoweit übertragen werden, als UNITRACC es aufgrund von Vereinbarungen mit dem Dritten übertragen kann. Urheber-, Lizenz- und sonstige Schutzrechte Dritter bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die abgerufenen Dokumente dürfen von den NUTZERN/KUNDEN nur für den eigenen Gebrauch verwendet werden. Jede gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen der Informationen und Dienstleistungsangebote als Ganzes oder in Teilen, ist unzulässig. Die Nutzung von zugangsgeschützten Informationen und Dienstleitungen von UNITRACC durch bei UNITRACC nicht registrierte Dritte ist unzulässig. Insbesondere ist es unzulässig, zur Fremdnutzung durch unberechtigte Dritte Elemente der Datenbank oder zur Datenbank gehörige Computerprogramme zu sammeln, zu vervielfältigen oder auf weitere Datenträger zu kopieren oder auf Retrievalsysteme abzuspeichern. Die dauerhafte Speicherung von heruntergeladenen Daten ist nicht zulässig; der NUTZER/KUNDE kann einzelne Dokumente ausdrucken. UNITRACC ist berechtigt, technische Vorkehrungen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren. Der NUTZER/KUNDE ist verpflichtet, UNITRACC die zur Überprüfung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

4. Zugang

Ein Großteil der Informationen und Dienstleistungen von UNITRACC ist zugangsgeschützt und/oder kostenpflichtig und erst nach Autorisierung durch UNITRACC abrufbar. Die Zugangsberechtigung wird von UNITRACC per Email bestätigt. Der Zugang zu den kostenpflichtigen, geschützten Bereichen erfolgt i.d.R. passwortgeschützt auf dem Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem NUTZER/KUNDEN zugeteilten Zugangsdaten (Nutzername und Passwort). Sind in einer Unternehmung mehrere Nutzungsberechtigte, ist jeder separat anzumelden und erhält einen eigenen Nutzernamen mit Passwort. Jeder NUTZER/KUNDE ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und den Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Die Unternehmung stellt überdies sicher, dass alle ihre NUTZER/KUNDEN diese Verpflichtung einhalten. Erlangt der NUTZER/KUNDE Kenntnis vom Missbrauch seiner Zugangsdaten, so wird er UNITRACC unverzüglich unterrichten und sein Passwort selbständig über die bereitgestellten Funktionen ändern oder die Änderung durch UNITRACC veranlassen. Sollte der NUTZER/KUNDE sein Passwort vergessen haben, kann er sich über die bereitgestellten Funktionen nach angemessener Sicherheitsüberprüfung ein neues Passwort erstellen; dafür ist die Gültigkeit der in UNITRACC hinterlegten Email-Adresse erforderlich. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Passwort besteht nicht.

4.1 Registrierung

Um die für die Nutzung der zugangsgeschützten Bereiche von UNITRACC erforderlichen Zugangsdaten zu erhalten, muss sich ein Besucher der Plattform bei UNITRACC registrieren lassen. Mit Abschluss der Registrierung versichert der NUTZER/KUNDE, dass die im Rahmen des Registrierungsverfahrens abgefragten Daten und Angaben korrekt und vollständig sind. Die Eingabe falscher Daten stellt eine Verletzung der Nutzungsbedingungen dar. Es werden ausschließlich volljährige natürliche oder juristische Personen registriert. Jede natürliche oder juristische Person kann sich nur einmal registrieren lassen. Ausgenommen davon sind Registrierungen zu Aus- und Weiterbildungszwecken nach gesonderter Absprache. NUTZER/KUNDEN erhalten im Rahmen der Registrierung Zugangsdaten (Nutzername und Passwort), die ihnen eindeutig zuzuordnen sind. Soweit sich die Registrierungsdaten des NUTZERS/KUNDEN ändern, verpflichtet sich der NUTZER/KUNDE UNITRACC davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen beziehungsweise die Änderungen selbst vorzunehmen. Die Änderungen können online über die Funktion „Persönliche Einstellungen“ realisiert werden.

5. Pflichten

NUTZER/KUNDEN von UNITRACC sind dafür verantwortlich, dass bei ihnen die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu UNITRACC geschaffen werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hard- und Software sowie der erforderlichen Verbindung zum Internet. Für die ordnungsgemäße und uneingeschränkte Nutzung von UNITRACC hat der NUTZER/KUNDE einen aktuellen Internet-Browser vorzuhalten. Die Einstellungen des Browsers müssen "Cookies" akzeptieren und JavaScript erlauben. Außerdem muss der Browser für die uneingeschränkte multimediale Nutzung der Inhalte die Darstellung von Macromedia Flash und Macromedia-Shockwave-Elementen ermöglichen. Es obliegt dem NUTZER/KUNDEN, die entsprechenden Einstellungen und Installationen vorzunehmen. Im Falle der Weiterentwicklung der Softwareplattformen und sonstiger technischer Komponenten des Systems durch UNITRACC obliegt es dem NUTZER/KUNDEN, nach Information durch UNITRACC die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten Soft- und Hardware zu treffen. Der NUTZER/KUNDE ist verpflichtet, die zur Sicherung seines Systems gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere eine regelmäßige Datensicherung durchzuführen und eine aktuelle Schutzsoftware zur Abwehr von Computerviren einzusetzen. UNITRACC haftet nicht für Virusschäden, die durch entsprechende Software hätten abgewehrt werden können.

6. Zugangsmissbrauch

UNITRACC ist berechtigt, bei Missbrauch des Zugangs oder Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen NUTZER/ KUNDEN ohne Angabe von Gründen von der weiteren Nutzung der zugangsgeschützten Angebote mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Gründe sind insbesondere:

  • Falsche Angaben bei der Registrierung,
  • Missbrauch der UNITRACC Angebote,
  • Beschädigung oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Angebote von UNITRACC.

Die NUTZER/KUNDEN sind für das Nichtvorliegen der aufgezählten Gründe darlegungs- und beweisbelastet.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Basismitgliedschaft ist kostenlos.

Die Höhe weiterer Entgelte ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste von UNITRACC. Diese Preisliste ist Bestandteil des Nutzungsvertrages. Die Leistungsentgelte der Preisliste sind im Voraus zum Beginn der Vertragslaufzeit, spätestens am 3. Werktag nach Beginn der Vertragslaufzeit fällig. Gegen Ansprüche von UNITRACC kann der NUTZER/KUNDE nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem NUTZER/KUNDEN nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

8. Widerrufsrecht

KUNDEN von UNITRACC-Modulen oder des Weiterbildungspaketes haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (Buchung). Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss eine eindeutige Erklärung in Schriftform an

visaplan GmbH
Konrad-Zuse-St. 6
44801 Bochum
Fax: 0234 5167-109

erfolgen. Wenn dieser Vertrag widerrufen wird, sind alle Zahlungen, die wir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde.
WICHTIG: Begann die Inanspruchnahme der Dienstleistungen während der Widerrufsfrist, erlischt das Widerrufsrecht, da bei digitalen Produkten wie E-Learning-Kursen das Produkt nach dem Kauf bereits vollumfänglich zur Verfügung steht.

9. Laufzeit und Kündigung

Das Vertragsverhältnis zwischen UNITRACC und dem NUTZER wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern in dem jeweiligen Vertrag keine Befristung vereinbart ist. Das Vertragsverhältnis kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und wird mit Zugang der Kündigungserklärung wirksam. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für UNITRACC liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn gegen die Regelungen unter Ziffer 6 der Bedingungen verstoßen wird.

10. Haftung

Der visaplan GmbH übernimmt keine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder zugesicherte Eigenschaften betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von UNITRACC. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und untypische Folgeschäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn ein Mangel auf Umständen beruht, die der NUTZER/KUNDE zu vertreten hat bzw. aus dessen Risikosphäre stammen; insbesondere wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 5 verletzt oder ein Fall höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Streiks, Terroranschläge) vorliegt. Im Übrigen wird die Haftung von UNITRACC für jeden Schadensfall auf den typischen und vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf maximal EUR 5.000,- beschränkt.

10.1

UNITRACC haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Wahrhaftigkeit der über die Plattform abrufbaren Informationen. Für die Aktualität der Inhalte kann nur eingeschränkt gesorgt werden. Bei Autorenwerken (Kommentaren, Handbüchern) kann eine Aktualisierung zwischen zwei Druckauflagen aus urheberrechtlichen Gründen nicht zugesichert werden.

10.2

UNITRACC hat bei der Entwicklung der Plattform größte Sorgfalt walten lassen. Dennoch ist es aufgrund der Verwendung von Computerprogrammen und der Zugriffsmöglichkeit über das Internet zur Zeit nicht auszuschließen, dass die Plattform vollständig fehlerfrei ist. UNITRACC kann nicht garantieren, dass das Leistungsspektrum der Plattform ununterbrochen verfügbar ist. NUTZER/KUNDEN können daher gegen UNITRACC keinerlei Ansprüche wegen Störung oder eingeschränkter Verfügbarkeit des Datenverkehrs oder aufgrund Störung und/oder Veränderung des Leistungsangebots von UNITRACC geltend machen. Die Verfügbarkeit von UNITRACC kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungsarbeiten, zeitweise beschränkt sein. Ansprüche der NUTZER/KUNDEN ergeben sich daraus nicht. Bei einem Ausfall des Servers über einen erheblichen Zeitraum (1 Woche) während der üblichen Dienstzeit verringert sich die Zahlungspflicht des Kunden entsprechend.

11. Datenschutz, Geheimhaltung

UNITRACC speichert die Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form gemäß Bundesdatenschutzgesetz. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

12. Allgemeine Bestimmungen

Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN/NUTZER finden keine Anwendung, soweit sie diesen Bedingungen zuwiderlaufen. Erfüllungsort ist der Standort des Servers von UNITRACC. Ist der KUNDE/NUTZER Kaufmann im Sinne von § 1 HGB und erfolgt die Nutzung von UNITRACC für den Geschäftsbetrieb des KUNDE/NUTZERS oder hat KUNDE/NUTZER keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der visaplan GmbH, Bochum. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit insgesamt hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall eine unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem mit dem Vertrag verfolgten Ziel am nächsten kommt.